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Health & Safety - Managment - Team
Koordinierung gemäß BGR 128 und TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
Durch unsere mehr als zwanzigjährige Erfahrung auf dem Gebiet des besonderen Arbeitsschutzes bei der Altlastensanierung sind wir in der Lage, die Koordinierung gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“und Technische Regel für Gefahrstoffe 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) abzusichern. Das betrifft sowohl die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß Pkt. 8.3 BGR 128 als auch die Gestellung eines Koordinators mit Umsetzung der entsprechenden Richtlinien vor Ort. Besondere gesetzliche Vorschriften wie z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Chemikaliengesetz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dazugehörende Verordnungen werden dabei selbstverständlich in diese Arbeit integriert.

BGR 128