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Dipl.-
Mitglied im Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit |
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Durch unsere mehr als zwanzigjährige Erfahrung auf dem Gebiet des besonderen Arbeitsschutzes bei der Altlastensanierung sind wir in der Lage, die Koordinierung gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“und Technische Regel für Gefahrstoffe 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen) abzusichern.
Das betrifft sowohl die Erstellung eines Arbeits-
Koordinierung gemäß
BGR 128 und TRGS 524
(Arbeiten in kontaminierten Bereichen)