Health & Safety - Managment - Team
Koordinierung gemäß BGR 128 und TRGS 524
(Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
Durch unsere mehr als zwanzigjährige Erfahrung auf dem Gebiet des besonderen Arbeitsschutzes bei der
Altlastensanierung sind wir in der Lage, die Koordinierung gemäß der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR
128 „Kontaminierte Bereiche“und Technische Regel für Gefahrstoffe 524 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten
in kontaminierten Bereichen) abzusichern.
Das betrifft sowohl die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß Pkt. 8.3 BGR 128 als auch die
Gestellung eines Koordinators mit Umsetzung der entsprechenden Richtlinien vor Ort. Besondere gesetzliche
Vorschriften wie z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Chemikaliengesetz,
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dazugehörende Verordnungen werden dabei selbstverständlich in
diese Arbeit integriert.
BGR 128