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Lehrgänge und Ausbildung

Aus-/ Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten Der Sicherheitsbeauftragte existiert um Unternehmen im betrieblichen Arbeitsschutz zu unterstützen, dieser hat dabei eine beratende Funktion. Der großteil der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin auf die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten und auf eine Minimierung dieser hinzuwirken. Das Sozialgesetzbuch gibt vor, dass in einem Unternehmen mit 20 regelmäßigen Arbeitnehmern, ein Sicherheitsbeauftragter beauftragt oder eingestellt werden. Danach übernimmt der bestellte Sicherheitsbeauftragte die Aufgaben der Identifizierung, Unterweisung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer und der Prävention möglicher Unfall-/ Gesundheitsgefahren.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer Als Arbeitgeber muss man sich neben anderen Regel auch an die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR9 halten. In der ASR A2.2 sind die Schutzmaßnahmen für Brände festgehalten. Seid der neusten Fassung vom Mai 2018 ist festgelegt das eine ausreichende Anzahl an Arbeitnehmern durch Übungen, Unterweisungen und Schulungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen sind. In der Regel reicht es wenn 5% der Arbeitnehmer eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer vorweisen können. Eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern wird bei Schichtarbeit oder Bereichen erhöhter Brandgefährdung benötigt. Genauere Informationen kann in der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Information 205-023 gefunden werden.